Wer sich für einen Schwangerschaftsabbruch (umgangssprachlich auch „Abtreibung“) entscheidet, muss gesetzliche Regelungen und Fristen einhalten. Die Abtreibung ist in Deutschland zwar rechtswidrig, aber unter bestimmten Voraussetzungen straffrei.
Ein Schwangerschaftsabbruch ist nach § 218 Strafgesetzbuch (StGB) grundsätzlich rechtswidrig. Er bleibt aber auf Grundlage der sogenannten Beratungsregelung unter bestimmten Bedingungen straffrei. Außerdem ist eine Abtreibung auf Grundlage einer medizinischen oder einer kriminologischen Indikation möglich. Dann ist er nicht rechtswidrig.
Der Schwangerschaftsabbruch ist medikamentös bis zum 63. Tag nach dem ersten Tag der letzten Monatsblutung, dies entspricht der 14. Schwangerschaftswoche, möglich. Der Schwangerschaftsabbruch muss von einer Frauenärztin oder einem Frauenarzt vorgenommen werden.
Dazu werden der Wirkstoff Mifepriston (Handelsname des Präparats: Mifegyne®) und ein weiteres Medikament, das den Wirkstoff Prostaglandin enthält, eingesetzt. Mifegyne® ist nicht in Apotheken erhältlich, sondern kann nur von Arztpraxen oder Kliniken, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen dürfen, bezogen werden.
Der operative Schwangerschaftsabbruch wird in der Regel ambulant in einer Klinik oder Frauenarztpraxis durchgeführt. Nach dem Eingriff und einer kurzen Ruhephase kann die Patientin wieder nach Hause gehen. Voraussetzung ist natürlich eine häusliche Betreuung zumindest am Operationstag. Der operative Abbruch kann in einer kurzen Vollnarkose oder in örtlicher Betäubung durchgeführt werden.
Das Standardverfahren bei der operativen Abtreibung oder bei dem chirurgischen Abbruch ist die Vakuumaspiration, auch Absaugung oder Saugkürettage genannt. Dabei wird unter Vollnarkose oder in örtlicher Betäubung ein schmales Röhrchen durch die Scheide in die Gebärmutterhöhle eingeführt. Durch dieses Röhrchen werden der Embryo und die Gebärmutterschleimhaut abgesaugt. Die früher häufig durchgeführte Kürettage, bei der mit einem löffel artigen Instrument die Gebärmutter ausgeschabt wird, wird aufgrund einer höheren Komplikationsrate nicht mehr empfohlen.