Schwangerschaftsabbruch / Abtreibung in Köln Südstadt

Der operative (instrumentelle) und Medikamentöser Schwangerschaftsabbruch

Wer sich für einen Schwangerschaftsabbruch (umgangssprachlich auch „Abtreibung“) entscheidet, muss gesetzliche Regelungen und Fristen einhalten. Die Abtreibung ist in Deutschland zwar rechtswidrig, aber unter bestimmten Voraussetzungen straffrei.

Ein Schwangerschaftsabbruch ist nach § 218 Strafgesetzbuch (StGB) grundsätzlich rechtswidrig. Er bleibt aber auf Grundlage der sogenannten Beratungsregelung unter bestimmten Bedingungen straffrei. Außerdem ist eine Abtreibung auf Grundlage einer medizinischen oder einer kriminologischen Indikation möglich. Dann ist er nicht rechtswidrig.

Schwangerschaftsabbruch (Abtreibung) - Medikamentöser Abbruch

Medikamentöser Abbruch

Der Schwangerschaftsabbruch ist medikamentös bis zum 63. Tag nach dem ersten Tag der letzten Monatsblutung, dies entspricht der 14. Schwangerschaftswoche, möglich. Der Schwangerschaftsabbruch muss von einer Frauenärztin oder einem Frauenarzt vorgenommen werden.

Dazu werden der Wirkstoff Mifepriston (Handelsname des Präparats: Mifegyne®) und ein weiteres Medikament, das den Wirkstoff Prostaglandin enthält, eingesetzt. Mifegyne® ist nicht in Apotheken erhältlich, sondern kann nur von Arztpraxen oder Kliniken, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen dürfen, bezogen werden.

Schwangerschaftsabbruch (Abtreibung) - Der operative (instrumentelle) in Köln

Der operative (instrumentelle) Schwangerschaftsabbruch

Der operative Schwangerschaftsabbruch wird in der Regel ambulant in einer Klinik oder Frauenarztpraxis durchgeführt. Nach dem Eingriff und einer kurzen Ruhephase kann die Patientin wieder nach Hause gehen. Voraussetzung ist natürlich eine häusliche Betreuung zumindest am Operationstag. Der operative Abbruch kann in einer kurzen Vollnarkose oder in örtlicher Betäubung durchgeführt werden.

Das Standardverfahren bei der operativen Abtreibung oder bei dem chirurgischen Abbruch ist die Vakuumaspiration, auch Absaugung oder Saugkürettage genannt. Dabei wird unter Vollnarkose oder in örtlicher Betäubung ein schmales Röhrchen durch die Scheide in die Gebärmutterhöhle eingeführt. Durch dieses Röhrchen werden der Embryo und die Gebärmutterschleimhaut abgesaugt. Die früher häufig durchgeführte Kürettage, bei der mit einem löffel artigen Instrument die Gebärmutter ausgeschabt wird, wird aufgrund einer höheren Komplikationsrate nicht mehr empfohlen.

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Frauenarztpraxis Dr. med. Fakhari

Häufig gestellte Fragen (FAQ)


Die meisten Patientinnen lassen sich in Frauenarztpraxen und -zentren abtreiben.
Die Blutung kann bis zu 3 Wochen dauern. Die Blutung wird mit der Zeit immer schwächer. Die erste Monatsblutung (Periode) ist 4–6 Wochen nach dem Abbruch zu erwarten. Unterbauchbeschwerden sind normal und zeigen an, dass sich die Gebärmutter gut zusammenzieht.
Die Kosten für den eigentlichen Schwangerschaftsabbruch werden von der Krankenkasse nicht übernommen und müssen von Patientinnen selbst bezahlt werden. Die von Ihnen zu tragenden Kosten belaufen sich auf ungefähr 400.-€ in meiner Praxis. Bei stationärer Aufnahme im Krankenhaus müssen Sie einen Tagessatz selbst bezahlen.
Liegt eine medizinische oder kriminologische Indikation für einen Schwangerschaftsabbruch vor, können die Kosten von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden.
Verläuft ein Schwangerschaftsabbruch ohne Komplikationen,steht für eine ganz normal Schwangerschaft nichts mehr im Wege. Weil eine Schwangerschaft sogar sofort nach einem Schwangerschaftsabbruch wieder möglich ist, ist es sehr wichtig, sofort wieder sicher zu verhüten.